Finanzielle Grundlagen

Die Christengemeinschaft ist wirtschaftlich unabhängig. Sie verzichtet auf ihr Recht, eine Kirchensteuer zu erheben und bestreitet ihre Aufwendungen ausschließlich aus freiwilligen Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde.

Zuwendungen an die Christengemeinschaft sind im Rahmen landesgesetzlicher Vorschriften als Kirchensteuer absetzbar, darüber hinausgehende Beträge sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig.

Am Jahresende wird unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt versandt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Christengemeinschaft von Körperschafts-, Erbschafts und Schenkungssteuer befreit.

 

Welche Bedeutung hat es für mich, dass es eine Gemeinde der Christengemeinschaft in Osnabrück gibt?

Und dass es die Christengemeinschaft überhaupt gibt?

Das persönliche Verhältnis zur Christengemeinschaft bestimmt die Bereitschaft, sich in kleinem oder größerem Maße auch finanziell dafür zu engagieren. Deshalb ist es wünschenswert, dass  Menschen, denen es ein Anliegen ist, dass es die Gemeinde gibt, entscheiden, überhaupt einen Beitrag zahlen.

Der Beitrag sollte ein Teil der persönlichen monatlichen Ausgaben wie Miete, Lebensmittel usw.  und nicht dem Zufall überlassen sein.

Regelmäßige monatliche Beiträge, Kollekten und Spenden dienen zur Deckung der laufenden Ausgaben am Ort der Gemeinde (Gemeindehaushalt) sowie für regionale oder internationale Gemeinschaftsaufgaben (z.B. Priesterausbildung). Sie bilden die Grundlage für die  Arbeit der Gemeinde.

 

Wie findet man eigentlich heraus, was ein angemessener Beitrag für die Christengemeinschaft ist?

Wir legen Wert auf Ihre eigene Verantwortung.  Daher gibt es keine Beitrags- oder Gebührenordnung mit fest vorgegebenen Beitragssätzen.

Wie kann man selbst zu einer Einschätzung kommen?

Wir möchten Ihnen hier dafür hier eine Orientierung anbieten.

 

Die eigene Lebenssituation - Einkommen und Familiengröße - als Orientierung

Als orientierende Hilfestellung zur eigenverantwortlichen Selbsteinschätzung eines Beitrags könnnen Sie von 2 bis 5% vom monatlichen Netto-Haushaltseinkommen ausgehen.

Unabhängig von Ihrer persönlichen Gewichtung benötigt die Gemeinde für die Erfüllung ihrer Aufgaben pro Haushalt monatlich durchschnittlich 70 Euro.

Dieser Wert (70 Euro) ergibt sich, in dem man die Gesamtkosten des Gemeindehaushalts durch die Anzahl der zurzeit Zahlenden teilt.

Durchschnittlich heißt: Nicht jeder ist in der Lage diesen Durchschnittswert als tatsächlichen Wert  zu leisten. Wer einen niedrigeren Beitrag zahlt, hofft das es Andere gibt, die einen Ausgleich durch einen höheren Betrag schaffen um das Ganze zu ermöglichen.

 

Zuwendungen bei besonderen Anlässen

Für Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen benötigen wir über die regelmäßigen Beiträge hinaus zusätzliche Zuwendungen.

Während der Zeit des Konfirmationsunterrichts kann auch gerne eine zeitlich befristeter Beitrag verabredet werden.

 

Mit Ihren Fragen auch hinsichtlich der Möglichkeit durch Spenden, Vermächtnisse oder Erbschaften und Darlehen zu helfen, wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner des Finanzkreises.

 

Das Leben in unserer Gemeinde kann sich in dem Umfang entfalten, wie jeder Einzelne zusammen mit Anderen solidarisch auch die finanziellen Voraussetzungen schafft.

 

Für den kostensparenden Bankeinzug per Lastschriftverfahren benötigt die Gemeinde eine ausgefüllte Einzugsermächtigung -  auch bei einer Erhöhung des bisherigen Beitrags. Ein Formular zum Download finden Sie hier 2024-02-19-sepa-lastschriftmandat-beitrag.pdf.